Um die Sicherheit von Freileitungen zu bestimmen, müssen drei Faktoren berücksichtigt werden: Spannungsniveau, Art des Gebiets (z. B. Wohngebiet oder Nichtwohngebiet) und Objekte in der Nähe (z. B. Boden, Gebäude, Bäume). Die spezifischen Kriterien sind wie folgt:
Vertikaler Sicherheitsabstand zum Boden (bei maximalem Durchhang)
Dieser Abstand ist die minimale Höhe der Stromleitung über dem Boden bei maximalem Durchhang, was sich direkt auf die Sicherheit von Fußgängern und Fahrzeugen auswirkt:
Leitungen unter 1 kV
Wohngebiete: 6 Meter
Nicht-Wohnbereiche: 5 Meter
Bereiche mit geringem Verkehrsaufkommen: 4 Meter
1–1 0kV-Leitungen
Wohngebiete: 6,5 Meter
Nicht-Wohngebiete: 5,5 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 4,5 Meter
35–110-kV-Leitungen
Wohngebiete: 7 Meter
Nicht-Wohngebiete: 6 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 5 Meter
220-kV-Leitungen
Wohngebiete: 7,5 Meter
Nicht-Wohngebiete: 6,5 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 5,5 Meter
Leitungen mit 500 kV und mehr
Wohngebiete: 8,5 Meter
Nicht-Wohngebiete: 7,5 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 6,5 Meter
Um die Sicherheit von Freileitungen zu bestimmen, müssen drei Faktoren berücksichtigt werden: Spannungsniveau, Art des Gebiets (z. B. Wohngebiet oder Nichtwohngebiet) und Objekte in der Nähe (z. B. Boden, Gebäude, Bäume). Die spezifischen Kriterien sind wie folgt:
Vertikaler Sicherheitsabstand zum Boden (bei maximalem Durchhang)
Dieser Abstand ist die minimale Höhe der Stromleitung über dem Boden bei maximalem Durchhang, was sich direkt auf die Sicherheit von Fußgängern und Fahrzeugen auswirkt:
Leitungen unter 1 kV
Wohngebiete: 6 Meter
Nicht-Wohnbereiche: 5 Meter
Bereiche mit geringem Verkehrsaufkommen: 4 Meter
1–1 0kV-Leitungen
Wohngebiete: 6,5 Meter
Nicht-Wohngebiete: 5,5 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 4,5 Meter
35–110-kV-Leitungen
Wohngebiete: 7 Meter
Nicht-Wohngebiete: 6 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 5 Meter
220-kV-Leitungen
Wohngebiete: 7,5 Meter
Nicht-Wohngebiete: 6,5 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 5,5 Meter
Leitungen mit 500 kV und mehr
Wohngebiete: 8,5 Meter
Nicht-Wohngebiete: 7,5 Meter
Schwer-zugängliche-Bereiche: 6,5 Meter
